Das Erbrecht
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die gesetzliche Erbfolge. Zuerst haben die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt. Hierzu gehören z. B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Für Ehepartner gelten Sonderrechte.
Das Testament
Wenn der Erblasser seinen Nachlass später nach seinen eigenen Vorstellungen verteilen möchte, so ist das Verfassen eines Testaments oder ein Erbvertrag erforderlich.
Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein unter notarieller Aufsicht erstelltes Testament ist zwar mit Gebühren verbunden, kann aber Unklarheiten und Unsicherheiten vermeiden.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende Informationen sowie entsprechende Downloads:
www.bmjv.de
Wir bitten um Beachtung
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.